Unsere Anliegen
Wildruhegebiete im Kanton Luzern
Die von der Abteilung Fischerei und Jagd, Kanton Luzern publizierten Wildruhezonen findest du hier.
Wildruhegebiete im Kanton Obwalden
Unterlagen zu den geplanten Wildruhegebieten im Kanton Obwalden finden Vorstandsmitglieder im Interna-Bereich
Hasliberg-Frutt-Titlis
Aktuelle Informationen zum Stand des Projektes
Der SAC Pilatus hat sich zu früheren Projektideen ablehnend geäussert und verfolgt die Entwicklung aufmerksam (Stellungnahme).
Neue Wildruhezonen im Riemenstaldental und Schächental
Im Kanton Uri sind neue Wildruhezonen ausgeschieden worden, die auf Skitouren und Schneeschuhwanderungen beachtet werden müssen. Aufgrund der Entwicklung der Wintersportaktivitäten im Raum Riemenstaldertal / Schächental / Urnerboden und der daraus resultierenden Beeinträchtigung von Fauna und Wild benötigt das Wild Ruhezonen und Fortpflanzungsplätze, wo es vor Störungen geschützt ist.
Die Wildruhezonen gelten jeweils vom 1. Dezember (resp. sobald eine geschlossene Schneedecke liegt) bis 30. April. Während dieser Zeit dürfen die Wildruhezonen durch keinerlei Sportaktivitäten gestört werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Busse von 150 Franken rechnen. Ausgenommen sind Begehen bzw. Befahren dieser Zonen in Notfällen oder zu Rettungszwecken. Die Wildruhezonen werden durch eine Signalisation bezeichnet.
Karte mit den Wildruhezonen im Gebiet Schächental /Riemenstaldental
